
Seit Jahren steht am Rand des Burger-King-Parkplatzes an der Landsberger Allee ein Altkleidercontainer. Bereits 2024 hat das Ordnungsamt den Container beanstandet und den Aufsteller per Aufkleber aufgefordert, ihn unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 24. Januar 2025, zu entfernen. Bis heute steht der Container unverändert dort.
Auf meine Nachfrage erklärt mir das Bezirksamt nun, dass es keinen Handlungsbedarf sieht, weil der Container nicht auf öffentlichem Straßenland steht. Sollte der Grundstückseigentümer der Aufstellung nicht zugestimmt haben, müsse dieser selbst die Entfernung gegenüber dem Betreiber veranlassen.
Das wirft eine naheliegende Frage auf: Warum hat das Ordnungsamt damals selbst die Entfernung des Containers verlangt und dafür sogar eine konkrete Frist gesetzt, wenn der Bezirk hierfür angeblich gar nicht zuständig ist?
Ich habe das Bezirksamt deshalb erneut aufgefordert, den Vorgang zu prüfen und tätig zu werden. Eine Entfernung anzuordnen, eine Frist zu setzen und sich anschließend auf die eigene Unzuständigkeit zu berufen, ist jedenfalls schwer nachvollziehbar.
Der Container steht dort weiterhin – trotz der bereits vor mehr als einem Jahr gesetzten Frist. Aus meiner Sicht muss der Bezirk jetzt dafür sorgen, dass die Angelegenheit geklärt und der Container entfernt wird.




