Berlin gründet landeseigene Fahrzeuggesellschaft

Veröffentlicht am 28.11.2020 in Verkehr

Der Senat hat am Donnerstag die Gründung einer Fahrzeuggesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) beschlossen. Diese Gründung ist ein wesentlicher Bestandteil der Neuvergabe der beiden S-Bahn-Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn. Mit einer landeseigenen Fahrzeuggesellschaft erhält Berlin erstmals die Möglichkeit, S-Bahn-Fahrzeuge selbst günstig zu erwerben und sie dem künftigen Betreiber des S-Bahn-Verkehrs zur Nutzung zu überlassen. Dies senkt den Zuschussbedarf für die künftige Verkehrsleistung, da das Land Berlin als Träger der Anstalt bessere Finanzierungskonditionen erhält. Eine teure Vorfinanzierung der Fahrzeuge durch das beauftragte Unternehmen, entfällt somit.

Im Rahmen der Ausschreibung sollen mindestens 1.308 neue S-Bahn-Wagen (das entspricht 327 sogenannten „Halbzügen“ mit je 4 Wagen) für bis zu drei Milliarden Euro beschafft und erstmals in Landeseigentum genommen werden. Für künftige Mehrbedarfe - zum Beispiel auf den geplanten Neubaustrecken des Schieneninfrastrukturprojekts i2030 nach Velten, Finkenkrug, Stahnsdorf, Rangsdorf und zur Wasserstadt Spandau - können optional bis zu 852 weitere Wagen (213 Halbzüge) beschafft werden. Das Land Brandenburg, als Mitauftraggeber der S-Bahn-Verkehre, beteiligt sich institutionell noch nicht an der Fahrzeuggesellschaft. Eine spätere Beteiligung an der Landesanstalt ist grundsätzlich möglich.

 
 

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