
Die ca. 7500 Haltestellen von Straßenbahn, Omnibus und Fähren der BVG befinden sich fast ausnahmslos im öffentlichen Straßenland. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz ist auf den meisten Straßen die Berliner Stadtreinigung (BSR) reinigungspflichtig. Dazu gehört auch das Leeren der Abfallbehälter. Der Reinigungsturnus ist im Reinigungsverzeichnis für die Berliner Straßen festgelegt.
Die ca. 4500 Wartehallen an Haltestellen befinden sich zurzeit fast alle im Eigentum der Fa. Wall, die dort auch Werbung betreibt. Ihr obliegt die komplette Instandhaltung einschl. Reinigung. Der Reinigungsturnus liegt bei ca. 14 Tagen.
Die gesamte sonstige Haltestellen- „Möblierung“ (Haltestellenpfosten, Leuchtsäule, Anzeiger, Gitter an Haltestelleninseln) wird von der BVG gereinigt.
Das Gleisbett im besonderen Gleiskörper der Straßenbahn sowie an Haltestelleninseln wird durch beauftragte Firmen durch regelmäßiges manuelles Absammeln von Unrat sowie durch überwiegend in der Nacht eingesetzte Saugfahrzeuge gereinigt. Die Reinigungsintervalle liegen zwischen zwei und zwölf Wochen, je nach Erfordernis. In den Wintermonaten ist diese Reinigung nur eingeschränkt möglich.