Bürgerbeteiligung
07.06.2020 in Bürgerbeteiligung
Direkte Demokratie stärkt unser demokratisches System, denn sie ermöglicht mehr Mitbestimmung in konkreten Belangen. Deshalb verbessern wir in Berlin das Abstimmungsgesetz. Am 4. Juni fand hierzu die erste Lesung im Parlament statt.
Was ist nun neu?
Die Neuregelung sieht vor, dass Volksentscheide grundsätzlich zeitgleich mit Wahlen durchgeführt werden, die innerhalb von acht Monaten nach dem Volksbegehren anstehen. Erstmals werden feste Fristvorgaben für die Erstellung der amtlichen Kostenschätzung (zwei Monate) und die Zulässigkeitsprüfung des Volksbegehrens (fünf Monate) eingeführt. Ist das Volksbegehren zulässig, ist die Trägerin in den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhaues anzuhören. Das Recht zur Änderung oder Nachbesserung eines Volksbegehrens ist ausdrücklich geregelt. Ferner wird der Trägerin eines Volksbegehrens ein Anteil der Kosten erstattet. Auch auf Bezirksebene werden direktdemokratische Verfahren gestärkt. Die Trägerin eines Volksbegehrens erhält künftig das Recht, von den Bezirksämtern die Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften erläutert zu bekommen. Für den Fall der Durchführung eines Volksentscheids wird die verpflichtende Veröffentlichung einer Informationsschrift in verständlicher Sprache vorgesehen, die das Abstimmungsverfahren erklärt.
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„Für Berlin das Beste.“ - der Koalitionsvertrag von SPD und CDU.
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